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DSGVO

Datenschutzerklärung für die Website: Diese Pflichtangaben gehören rein

Von Jonathan MüllerVeröffentlicht am 2. Juli 20266 Min. Lesezeit
Gläserne 3D-Illustration eines Datenschutz-Dokuments mit abgehakter Checkliste, Schutzschild mit Schloss und Browserfenster – Symbol für die Pflichtangaben einer Datenschutzerklärung

Das Wichtigste in Kürze

  • Jede Website, die personenbezogene Daten verarbeitet – und das tut praktisch jede – braucht eine Datenschutzerklärung. Sie ist gesetzlich vorgeschrieben (Art. 13 DSGVO) und muss leicht auffindbar auf jeder Seite verlinkt sein.
  • Die Datenschutzerklärung muss die tatsächlich genutzten Dienste benennen: Hosting, Kontaktformular, Analyse-Tools, Schriftarten, eingebettete Karten oder Videos, Newsletter. Eine allgemeine Vorlage, die nicht zu Ihrer Website passt, ist rechtlich wertlos.
  • Der häufigste Fehler ist eine kopierte Vorlage, die Dienste nennt, die Sie gar nicht nutzen – oder Dienste verschweigt, die Sie tatsächlich einsetzen. Beides ist abmahnfähig.
  • Bei SiteFlat sind rechtssichere Datenschutztexte, deutsches Hosting und datenschutzfreundliche Technik ab Werk eingebaut – abgestimmt auf die tatsächlich genutzten Dienste.

Die Datenschutzerklärung ist die meistübersehene Pflicht kleiner Websites – und zugleich eine der häufigsten Abmahnursachen. Viele kopieren einen fremden Text und hoffen, dass er passt. Genau das ist das Problem. Dieser Ratgeber erklärt verständlich, was in eine Datenschutzerklärung gehört, warum Vorlagen riskant sind und wie Sie mit einer Checkliste prüfen, ob Ihre Website rechtskonform ist.

Kurz vorweg: keine Rechtsberatung

Dieser Artikel erklärt die Grundlagen praxisnah, ersetzt aber keine individuelle Rechtsberatung. Bei komplexen Setups oder im Zweifel sollten Sie einen Fachanwalt für IT-Recht oder Ihren Datenschutzbeauftragten hinzuziehen.

Wer braucht eine Datenschutzerklärung?

Kurz gesagt: praktisch jede Website. Sobald personenbezogene Daten verarbeitet werden, schreibt Art. 13 DSGVO eine Datenschutzerklärung vor. Und personenbezogene Daten fallen fast immer an – schon das bloße Aufrufen einer Seite überträgt die IP-Adresse des Besuchers an den Server. Ein Kontaktformular, ein Analyse-Tool oder eine eingebettete Karte verstärken das nur.

Die Datenschutzerklärung muss außerdem von jeder Unterseite aus leicht erreichbar sein – üblicherweise über einen klar benannten Link im Footer („Datenschutz“ oder „Datenschutzerklärung“), getrennt vom Impressum.

Warum kopierte Vorlagen gefährlich sind

Eine Datenschutzerklärung ist kein Standardtext, sondern eine Beschreibung dessen, was Ihre konkrete Website tatsächlich mit Daten macht. Eine von einer anderen Seite kopierte Erklärung führt fast zwangsläufig zu einem von zwei Fehlern:

  • Sie nennt Dienste, die Sie nicht nutzen: Die Vorlage beschreibt z. B. Facebook-Pixel oder Google Analytics, obwohl Ihre Seite das gar nicht einsetzt. Das ist falsch und wirkt unseriös.
  • Sie verschweigt Dienste, die Sie nutzen: Ihre Seite bindet Google Maps, YouTube-Videos oder externe Schriften ein – die Vorlage erwähnt es nicht. Damit ist die Erklärung unvollständig und abmahnfähig.

Unvollständige Erklärungen sind ein reales Risiko

Datenschutz-Verstöße auf Websites – darunter fehlende oder unvollständige Datenschutzerklärungen – gehören zu den häufigsten Gründen für Abmahnungen und Beschwerden bei Aufsichtsbehörden. Eine an die reale Website angepasste Erklärung ist der einzige sichere Weg.

— Der Landesbeauftragte für Datenschutz, Hinweise für Website-Betreiber

Der Zusammenhang mit anderen Datenschutz-Themen ist eng: Welche Dienste überhaupt eine Einwilligung brauchen, klärt der Beitrag Cookie-Banner richtig einrichten, und die häufigsten Fehler insgesamt zeigt DSGVO für Kleinunternehmen: Die 5 häufigsten Fehler.

Rechtssichere Datenschutztexte ab Werk

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Checkliste: Diese Pflichtangaben gehören hinein

Die folgenden Bestandteile schreibt die DSGVO (insbesondere Art. 13) vor. Prüfen Sie Ihre Datenschutzerklärung Punkt für Punkt:

  1. 1Verantwortliche Stelle: Name, Anschrift und Kontaktdaten des Unternehmens bzw. der Person, die für die Datenverarbeitung verantwortlich ist.
  2. 2Ggf. Datenschutzbeauftragter: Kontaktdaten, sofern ein Datenschutzbeauftragter benannt werden muss.
  3. 3Hosting: Wer die Website hostet, wo die Server stehen und dass dabei Zugriffsdaten (z. B. IP-Adresse) verarbeitet werden.
  4. 4Zugriffsdaten / Server-Logfiles: Welche Daten beim reinen Aufruf automatisch erfasst werden und zu welchem Zweck.
  5. 5Kontaktformular & E-Mail: Welche Daten bei einer Kontaktanfrage erhoben werden, wozu und wie lange sie gespeichert werden.
  6. 6Cookies & Einwilligung: Welche nicht-notwendigen Cookies/Dienste eingesetzt werden und wie die Einwilligung eingeholt wird.
  7. 7Analyse- und Tracking-Tools: Jedes eingesetzte Tool namentlich, mit Zweck und Rechtsgrundlage (z. B. cookiefreie Analyse oder Google Analytics).
  8. 8Eingebundene Drittdienste: Google Maps, YouTube, externe Schriften, Social-Media-Plugins – jeder Dienst, der Daten an Dritte übertragen kann.
  9. 9Newsletter (falls vorhanden): Anmeldeverfahren (Double-Opt-in), genutzter Versanddienst und Abmeldemöglichkeit.
  10. 10Betroffenenrechte: Auskunft, Berichtigung, Löschung, Einschränkung, Datenübertragbarkeit, Widerspruch – und das Beschwerderecht bei einer Aufsichtsbehörde.
  11. 11Rechtsgrundlagen & Speicherdauer: Auf welcher Grundlage (z. B. Einwilligung, berechtigtes Interesse) und wie lange Daten verarbeitet werden.

Impressum ist nicht Datenschutzerklärung

Beides sind getrennte Pflichten mit eigenen Anforderungen und sollten getrennt verlinkt sein. Das Impressum regelt die Anbieterkennzeichnung, die Datenschutzerklärung die Datenverarbeitung. Beides gehört in den Footer jeder Seite.

So bleibt Ihre Datenschutzerklärung korrekt

Eine Datenschutzerklärung ist kein einmaliges Dokument. Sobald sich etwas an der Website ändert – ein neues Tool, ein neues Formular, ein eingebettetes Video – muss sie angepasst werden. Zwei bewährte Werkzeuge helfen bei der Erstkonfiguration und bei Updates:

  • Datenschutz-Generatoren: Seriöse Generatoren (z. B. von Anwaltskanzleien) erzeugen eine an Ihre Angaben angepasste Erklärung. Wichtig: ehrlich alle genutzten Dienste angeben.
  • Weniger Dienste = weniger Aufwand: Je weniger Drittdienste Sie einbinden, desto kürzer und sicherer die Erklärung. Cookiefreie Analyse und lokal eingebundene Schriften reduzieren den Umfang deutlich.

Für die meisten kleinen Unternehmen ist der pragmatischste Weg, die Technik von vornherein datenschutzfreundlich aufzusetzen und die Datenschutzerklärung darauf abzustimmen – statt einer aufgeblähten Website mühsam eine passende Erklärung hinterherzuschreiben.

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Fazit: Passgenau statt kopiert

Eine Datenschutzerklärung ist Pflicht – und nur dann etwas wert, wenn sie exakt beschreibt, was Ihre Website tatsächlich mit Daten macht. Kopierte Vorlagen sind gefährlich, weil sie fast immer zu viel oder zu wenig nennen. Wer die genutzten Dienste ehrlich auflistet, die Betroffenenrechte nennt und die Erklärung bei Änderungen aktuell hält, ist auf der sicheren Seite. Am einfachsten wird es, wenn Technik und Datenschutztext von Anfang an zusammenpassen.

Quellen

  1. Art. 13 DSGVO – Informationspflicht bei Erhebung von Daten
  2. Bundesbeauftragte für den Datenschutz (BfDI), „Informationen für Website-Betreiber“
  3. Datenschutzkonferenz (DSK), „Orientierungshilfe für Anbieter von Telemedien“

Häufige Fragen

Praktisch ja. Sobald personenbezogene Daten verarbeitet werden – und schon das Aufrufen einer Seite überträgt die IP-Adresse an den Server – schreibt Art. 13 DSGVO eine Datenschutzerklärung vor. Sie muss von jeder Unterseite aus leicht erreichbar sein, üblicherweise über einen eigenen Link im Footer.

Nein, das ist riskant. Eine Datenschutzerklärung muss die tatsächlich auf Ihrer Website genutzten Dienste beschreiben. Eine kopierte Vorlage nennt fast immer Dienste, die Sie nicht nutzen, oder verschweigt solche, die Sie einsetzen – beides ist abmahnfähig.

Unter anderem: die verantwortliche Stelle, das Hosting und die Server-Logfiles, Kontaktformular, eingesetzte Cookies und Analyse-Tools, eingebundene Drittdienste (Maps, Videos, Schriften), ggf. Newsletter, die Rechtsgrundlagen und Speicherdauer sowie die Betroffenenrechte inklusive Beschwerderecht bei einer Aufsichtsbehörde.

Nein. Es sind zwei getrennte Pflichten. Das Impressum regelt die Anbieterkennzeichnung (wer betreibt die Seite), die Datenschutzerklärung beschreibt die Datenverarbeitung. Beide sollten getrennt und von jeder Seite aus verlinkt sein.

Immer dann anpassen, wenn sich an der Website etwas ändert – ein neues Tool, Formular oder eingebettetes Video. Am einfachsten bleibt es, wenn Sie möglichst wenige Drittdienste einsetzen (cookiefreie Analyse, lokal eingebundene Schriften) – dann ist die Erklärung kürzer und seltener änderungsbedürftig.

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